Wann ist die Schwerbehindertenvertretung bei einer Kündigung anzuhören?

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Arbeitgeber beabsichtigte, einem Mitarbeiter zu kündigen. Dieser war Menschen mit einer Schwerbehinderung gleichgestellt. Zunächst holte sich der Arbeitgeber vom Integrationsamt die Zustimmung, informierte dann den Betriebsrat und erst anschließend die Schwerbehindertenvertretung. Der Mitarbeiter erhob deswegen Kündigungsschutzklage. Die Schwerbehindertenvertretung sei zu spät informiert worden. Genauso sahen es die ersten beiden Instanzen. Nicht jedoch das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 13.12.2018, Az. 2 AZR 378/18). Alleine diese zeitliche Abfolge mache die Kündigung nicht unwirksam. Die Benachrichtigung der Schwerbehindertenvertretung sei immer noch, wie vom Gesetz gefordert, „unverzüglich“ erfolgt. Eine Begründung dieser Entscheidung steht im Moment noch aus, da das Urteil derzeit noch nicht veröffentlicht ist.

Verdachtskündigung: Arbeitnehmer muss ausreichend Zeit für Stellungnahme bekommen

RA Thorsten Siefarth - LogoWer einem Arbeitnehmer gegenüber eine Kündigung aussprechen will, die nicht auf Tatsachen, sondern auf einem Verdacht beruht, kann dies bei hinreichend schwerem Verdacht rechtlich wirksam tun. Allerdings muss der Arbeitgeber den Mitarbeiter vorher anhören. Dabei ist ihm eine angemessene Zeit für die Antwort einzuräumen. Setzt der Arbeitgeber eine zu kurze Frist und kündigt er nach deren Ablauf, ohne dass die Stellungnahme des Betroffenen vorliegt, so ist die Verdachtskündigung unwirksam. Im konkreten Fall war die Stellungnahmefrist von nicht einmal zwei vollen Arbeitstagen bis Montagmittag unangemessen kurz. Das hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden (Urteil vom 21.3.2018, Az. 3 Sa 398/17).

Pflegekammer in Nordrhein-Westfalen: Anhörung im Landtag

RA Thorsten Siefarth - LogoIn einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales haben sich am Mittwoch Sachverständige zur möglichen Einrichtung einer Pflegekammer in NRW geäußert. Nach Ansicht der CDU-Fraktion ist sie als Interessenvertretung für die rund 185.000 Beschäftigten in Pflegeberufen dringend erforderlich. Die Fraktionen von SPD und GRÜNEN sind zurückhaltender, wollen die Interessenvertretung der Pflegekräfte aber ebenfalls stärken. In der Anhörung äußerten sich Befürworter und Gegner einer Pflegekammer. Mehr lesen

Anhörung: Experten üben heftige Kritik am Dritten Pflegestärkungsgesetz

RA Thorsten Siefarth - LogoGestern fand eine Anhörung zum Dritten Pflegestärkungsgesetz im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags statt. Die Experten warnten vor allem vor den drohenden Verschlechterungen für Menschen mit Behinderung. Durch die geplante Konkurrenz von Leistungen der Pflegeversicherung und der Eingliederungshilfe würden die Betroffenen deutlich schlecher gestellt. Außerdem schade das geplante Gesetz den Kommunen, deren Steuerungskompetenz zwar gestärkt werden soll, die als Kostenträger aber überlastet würden. Mehr Details enthält der Bericht des Deutschen Bundestages.