Saarland verschärft Kontrolle von ambulanten Pflegediensten

RA Thorsten Siefarth - LogoDer saarländische Landtag hat am 15. März Änderungen im Landesheimgesetz beschlossen. Die Änderungen umfassen insbesondere die Ausdehnung des staatlichen Schutzes auf alternative Betreuungs- und Lebenssituationen in der Pflege. Zudem fallen in Zukunft auch die ambulanten Pflegedienste unter staatliche Aufsicht. Die Novellierung soll die Möglichkeiten, um auf Missstände reagieren zu können, verbessern. Mehr lesen

Abrechnungsprüfung: Das bringt das Dritte Pflegestärkungsgesetz

RA Thorsten Siefarth - LogoMit ziemlich heißer Nadel wurde das Dritte Pflegestärkungsgesetz gestrickt und im Dezember verabschiedet. Seit 1.1.2017 ist es in Kraft. Primäre Ziele: Verbesserung der Versorgung in den Kommunen und Anpassung der Sozialhilfe an den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Aber das Gesetz bringt auch Neuerungen zur Abrechnungsprüfung. Hier gibt es den Überblick über die zentralen Regelungen. Mehr lesen

Jetzt wird’s ernst: MDK vertieft die Abrechnungsprüfung bei Pflegediensten

RA Thorsten Siefarth - LogoMit Verabschiedung des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) zum 1. Januar 2016 muss der MDK nun auch die Leistungsabrechnung von Pflegeunternehmen prüfen. Wie der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V. berichtet, hat der GKV-Spitzenverband dazu ein Konzept für die ambulanten Pflege erarbeitet. Dessen Praktikabilität wird nun im Rahmen eines Pilotprojektes überprüft. Zwischen dem 14.3.2016 und dem 8.4.2016 werden in Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein, Nord (Hamburg) und dem Saarland jeweils 20 Pflegedienste nach dem Zufallsprinzip ausgewählt. Im Rahmen der MDK-Regelprüfungen werden insgesamt zehn Fragen abgeprüft, ausschließlich bei Kunden, die regulär im Rahmen der Stichprobe besucht werden. Die betroffenen Pflegedienste werden im Vorfeld nicht gesondert informiert. Es sei nicht beabsichtigt, die im Rahmen der Erprobung gesammelten Erkenntnisse an die Pflegekassen weiterzuleiten.