Verträge von Pflegeeinrichtungen mit Abrechnungsdienstleistern: In der Regel nichtig!

RA Thorsten Siefarth - LogoDas aktuelle Urteil des Landgerichts Köln ist für viele Pflegeeinrichtungen interessant. Es ist in der Pflegebranche weit verbreitet, Verträge mit Abrechnungsdienstleistern zu schließen. Nicht selten kommt es bei der Durchführung dieser Verträge zu Streitigkeiten. Die richterliche Entscheidung kann die Verhandlungsposition vieler Pflegeinrichtungen in solchen Streitigkeiten stark verbessern. Mehr lesen