Hunderte Pflegedienste können nicht abrechnen: Personalmangel bei der AOK?

RA Thorsten Siefarth - LogoGibt es Personalengpässe bei der AOK in Brandenburg? Weil die Krankenkasse dringend benötigte Unterlagen seit Wochen nicht zur Verfügung stellt, können aktuell rund zwei Drittel aller ambulanten Pflegedienste in Brandenburg nicht abrechnen. Darauf weist der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. hin. Der Hintergrund: Nach einem Verhandlungsabschluss zu neuen Vergütungen in der häuslichen Krankenpflege hat die federführende Krankenkasse AOK bislang keine aktuelle Preisliste und kein Positionsnummernverzeichnis vorgelegt. Pflegedienste können ohne diese Unterlagen weder die notwendigen Leistungsnachweise erstellen noch können sie ihre Arbeit mit einer Krankenkasse abrechnen.

Auszug aus dem Heim: Bundesgerichtshof verlangt tagesgenaue Abrechnung

RA Thorsten Siefarth - LogoAuch wenn ein Heimbewohner vor Ablauf der regulären Kündigungsfrist aus einem Pflegeheim auszieht, darf der Heimbetreiber das Entgelt nur bis zum Tag des Auszugs berechnen. Das gilt jedenfalls für Pflegebedürftige, die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung beziehen. So hat es gestern der Bundesgerichtshof entschieden (Urteil vom 4.10.2018, Az. III ZR 292/17). Hintergrund: Ein an Multipler Sklerose erkrankter Mann hatte ein Heim gefunden, das auf die Pflege von Menschen mit derartigen Erkrankungen spezialisiert war. Also kündigte er das alte Heim zum 28. Februar 2015. Er zog jedoch schon vierzehn Tage vorher um. Die Richter greifen nun auf § 87a SGB XI zurück. Diese Vorschrift verlange eine tagesgenaue Abrechnung. Das Heim könne sein Entgelt also nur bis zum 14. Februar 2015 berechnen. Das sei auch interessengerecht. Nach der üblichen Praxis der Heimträger würden die durch Leerstände verursachten Kosten in die Pflegesätze eingerechnet und anschließend anteilig auf die Heimbewohner umgelegt. Auch vorzeitige Auszüge seien damit bereits einkalkuliert.

Abrechnungsbetrug von Pflegediensten: Hohe Haftstrafen für Angeklagte

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Landgericht Düsseldorf hat neun Angeklagte wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges bzw. gewerbsmäßiger Geldwäsche zu Gesamtfreiheitsstrafen zwischen zwei und sieben Jahren verurteilt. Ab 2008 bis zu ihrer Festnahme im September 2016 haben die Verurteilten als Bande über fünf verschiedene Gesellschaften nicht erbrachte Pflegedienstleistungen gegenüber Krankenkassen und den Sozialhilfeträgern abgerechnet. Mehr lesen

Gesetzentwurf: Abrechnung in der Pflegeversicherung soll komplett digital erfolgen

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) weist auf das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz hin. Der Entwurf (pdf, 314 KB) wurde heute im Bundeskabinett verabschiedet. Danach soll in der sozialen Pflegeversicherung die Abrechnung auf Papier komplett durch die vollelektronische Abrechnung ersetzt werden. Es ist geplant, das Ganze nach einer Vorbereitungsphase zum 1. Januar 2018 an den Start gehen zu lassen.