Neue Podcast-Folge: Es geht um Abmahnungen

Um Abmahnungen ranken sich viele Fragen: Was ist der Unterschied zu einer Ermahnung? Wie häufig muss ein Arbeitgeber abmahnen? Gibt es einen Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte? Diese Fragen – und noch einige mehr – beantworte ich in der aktuellen Podcast-Folge. Den Podcast („Arbeitsrecht in der Pflege“) gibt es überall, wo es Podcasts gibt. Die aktuelle Folge kann man immer auch hier auf der Webseite anhören.

Zu spät wegen Schneechaos: Drohen Lohnkürzung, Abmahnung, Nacharbeit?

Für manche Pflegekraft wurde das Schneechaos dieser Tage zu einer ziemlichen Hürde. Entweder man kommt zu spät zur Arbeit. Oder vielleicht gar nicht. Höhere Gewalt, denkt sich vielleicht mancher. Und ist überrascht, wenn er eine Abmahnung kassiert. Oder gar der Lohn gekürzt wird. Zu Recht?

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Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe informiert zur Überlastungsanzeige

RA Thorsten Siefarth - LogoEine Gesundheits- und Krankenpflegerin aus dem Raum Göttingen hatte eine Überlastungsanzeige geschrieben – und wurde dafür vom Arbeitgeber abgemahnt. In zwei Instanzen hatte die Pflegekraft mit ihrer Klage gegen die Abmahnung Erfolg. Entscheidend sei, ob die Mitarbeiterin die Arbeitssituation subjektiv als Überlastung wahrgenommen habe. Nicht maßgeblich sei eine nach objektiven Kriterien bestehende tatsächliche Gefahr. Diesen Rechtsstreit hat der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) aktuell zum Anlass genommen, einmal ausführlich die Hintergründe der Überlastungs-, bzw. Gefährdungsanzeige zu beleuchten. Das Papier fasst die wichtigsten Informationen und Empfehlungen zum Umgang mit Überlastung zusammen, benennt die Rechtsquellen und soll als Handlungshilfe dienen. Außerdem gibt es ein Muster zum kostenlosen Download.

Klinik muss Abmahnung wegen Gefährdungsanzeige zurücknehmen

RA Thorsten Siefarth - LogoEine Pflegekraft des Asklepios Fachklinikums in Göttingen hielt die Personalsituation auf einer Station für unzureichend. Sie machte eine Gefährdungsanzeige. Der Arbeitgeber erteilte daraufhin eine Abmahnung. Zu Unrecht, wie das Arbeitsgericht Göttingen laut einer Meldung des NDR (Jens Klemp) entschieden hat. Arbeitnehmer könnten aufgrund ihrer subjektiven Einschätzung eine Gefährdungsanzeige erstatten. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichte sie sogar dazu. Der Arbeitgeber könne gegebenenfalls mit einer Gegendarstellung reagieren. Außerdem sei die Gefährdungsanzeige nicht missbräuchlich erstattet worden.