Praktikanten in der Altenpflege: Berufsgenossenschaft hilft beim Unterweisen

RA Thorsten Siefarth - LogoPraktika und Freiwilligendienste bieten die Möglichkeit, jungen Menschen das Berufsfeld Altenpflege näher zu bringen. Wichtig ist: Auch wer nur „hineinschnuppert“, muss vor Gesundheitsgefahren geschützt sein. Pflegeeinrichtungen haben dies in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen und ihre Kurzzeitkräfte angemessen zu unterweisen. Dabei helfen jetzt neue Info- und Lernmaterialien der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).



Einrichtungen in der Pflicht

Praktikantinnen und Praktikanten verfügen naturgemäß nicht über den gleichen Erfahrungsschatz wie qualifizierte Pflegekräfte, wenn es darum geht, Risiken für die eigene Gesundheit zu erkennen. Daher ist es umso wichtiger, ihre Tätigkeit von vornherein sicher zu gestalten.

Verantwortlich für den Arbeitsschutz ist die Einrichtung, in der das Praktikum stattfindet. Das gilt auch dann, wenn die betreffende Person vertraglich an eine andere Institution gebunden ist.

Drei Varianten

Im Hinblick auf die Einsatzmöglichkeiten – und damit auch auf die Gefährdungsbeurteilung und die Unterweisung – sind bei den Kurzzeitkräften drei Personengruppen zu unterscheiden:

  • Jugendliche unter 18 Jahren, die als Schüler oder Schülerinnen ein Praktikum machen
  • Jugendliche unter 18 Jahren beim Praktikum im Rahmen der Berufsausbildung
  • volljährige Berufseinsteigerinnen und -einsteiger sowie Freiwilligendienstleistende

Infos und Lernmaterial online

Unter www.bgw-online.de/unterweisung-pflegepraktikum hat die BGW zusammengetragen, was Pflegeeinrichtungen bei Praktika und Freiwilligendiensten zu beachten haben. Weiter bietet die Internetseite auf die verschiedenen Gruppen zugeschnittene Unterweisungshilfen. Mithilfe der Online-Lernmaterialien eignen sich die Kurzzeitkräfte selbst Arbeitsschutzwissen an und überprüfen es in einem Test. Diesen wiederum können die Pflegeeinrichtungen ausdrucken, mit der betreffenden Person durchsprechen und dann archivieren. So dokumentieren sie, dass sie ihre Unterweisungspflicht erfüllt haben. Gleichzeitig schaffen sie sich eine Übersicht, welche konkreten Arbeitsschutzmaßnahmen sie auf die Umsetzung in der Praxis prüfen müssen.

Infomappe zum Thema

Die BGW hat an viele Pflegeeinrichtungen eine Mappe mit Informationen zu den neuen Online-Materialien verschickt. Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaft, die diese Mappe nicht erhalten haben oder zusätzliche Exemplare wünschen, können kostenfrei über das Internet nachbestellen: www.bgw-online.de, Suchbegriff: TP-PrakE-11.

„Ausbildungs- und Qualitätsoffensive Altenpflege“

Das Angebot ist ein Beitrag der BGW zur „Ausbildungs- und Qualitätsoffensive Altenpflege“ der Bundesregierung und weiterer Institutionen. Dort geht es darum, mit gebündelten Kräften von Bund, Ländern und Verbänden die Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege zu stärken und die Attraktivität dieses Beschäftigungsfeldes zu erhöhen.

Quelle: Pressemitteilung der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) vom 20.3.2015

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