Mehr Widerspruch bitte!

RA Thorsten Siefarth - LogoEtwa jeder dritte Widerspruch gegen eine ablehnende Entscheidung der Träger von Sozialleistungen endet erfolgreich. Gegenüber Kranken- und Pflegekassen ist meine persönliche Erfolgsquote gravierend höher! Deswegen sollten gesetzlich Versicherte unbedingt die Möglichkeit zum Widerspruch nutzen. Wichtig: Die Frist für einen Widerspruch beträgt grundsätzlich einen Monat ab Zustellung des Bescheids. Es reicht ein formloses Schreiben, das innerhalb der Frist bei der Kasse vorliegen muss. Eine Begründung ist empfehlenswert (und kann in einem gesonderten Schreiben erfolgen). Wenn die Kasse zur Rücknahme des Widerspruchs auffordert, dann sollte man darauf meist nicht eingehen. Am Ende muss der (unabhängige) Widerspruchsausschuss entscheiden. Gegen dessen Bescheid kann man innerhalb von einem Monat Klage erheben.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert