Krankenkasse muss jährlich neue Perücke bezahlen

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins berichtet auf anwaltsauskunft.de über eine Entscheidung des Sozialgerichts Koblenz vom 30.11.2016 (Az. S 9 KR 706 50/15, S 9 KR 920/16). Es ging um eine Frau, die unter totalem Haarausfall leidet. Sie wollte von ihrer Krankenkasse einmal jährlich die Kosten für eine neue Echthaarperücke erstattet haben. Die Kasse lehnte jedoch ab. Die Perücke müsse zunächst repariert werden. Während dieser Zeit (acht bis zwölf Wochen) könne die Frau ein Kopftuch tragen. Doch das Sozialgericht hielt das für unzumutbar und sprach jährlich eine neue Perücke zu. Außerdem sei die Perücke nach einer Reparatur nur noch eingeschränkt nutzbar.

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