Internethandel mit Medikamenten: Sicherer einkaufen mit neuem EU-Logo

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Kauf von Medikamenten im Internet birgt Risiken, da illegale Händler häufig gefährliche Fälschungen auf den Markt bringen. Ab sofort profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher von EU-weiten Regelungen für mehr Sicherheit: Ein gemeinsames europäisches Logo kennzeichnet legale Händler. Über den Klick auf dieses Logo kann jeder leicht prüfen, ob ein Anbieter behördlich erfasst und grundsätzlich zum Versandhandel mit Humanarzneimitteln berechtigt ist.



Erst prüfen, dann kaufen

Neues (links) und altes Logo
Neues (links) und altes Logo

Dank des neuen Logos und der zugehörigen Register können Verbraucherinnen und Verbraucher Versandhändler in der EU jetzt leicht prüfen. Dabei gilt das Motto „Klicken – Prüfen – Kaufen“, da ein Logo allein nicht fälschungssicher ist: Wer das Logo anklickt, ruft damit den zugehörigen Registereintrag mit den Angaben zum Versandhändler auf. Darüber erfährt man u.a. die Kontaktdaten des Anbieters, aber auch von dessen Überwachungsbehörde. Erst nachdem der korrekte Registereintrag aufgerufen wurde, sollte man bei einer Webseite Medikamente einkaufen.

Alternativ zur Prüfung einzelner Anbieter über das Logo, können auf den Webseiten des DIMDI auch die vollständigen Listen der deutschen Apotheken bzw. Einzelhändler aufgerufen werden. Dort befinden sich darüber hinaus Tipps, worauf man achten sollte und woran unseriöse Anbieter zu erkennen sind.

EU-Logo ersetzt altes Logo

Das neue EU-Logo zum Versandhandel tritt in Deutschland an die Stelle des alten Sicherheitslogos des DIMDI, über das bisher Versandapotheken überprüft werden konnten. Durch die neuen, EU-weit vergleichbaren Register ist dies nun in allen Ländern der EU möglich.

Das alte Logo war für die Apotheken noch freiwillig. Das neue EU-Logo ist jedoch verpflichtend und muss künftig von allen Apotheken und sonstigen Einzelhändlern gut sichtbar auf ihren Webseiten angezeigt werden, wenn sie Versandhandel mit Humanarzneimitteln über das Internet betreiben. Am Logo ist zugleich der Mitgliedstaat erkennbar, in dem der Händler niedergelassen ist. Die entsprechende Flagge ist integriert und der Text in der jeweiligen Landessprache verfasst. Ansonsten bleibt das Logo EU-weit einheitlich.

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Informationvom (DIMDI) vom 26.6.2015

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