Holzkreuz ist nicht angemessen: Sozialamt muss Grabstein bezahlen

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Stadt Mainz bewilligte die Bestattungs- und Friedhofskosten. Außerdem wollte die Mutter für ihre verstorbene Tochter aber auch noch einen Grabstein. Die Kosten hierfür beliefen sich laut Kostenvoranschlag auf ca. 3.100 Euro. Das Sozialamt lehnte jedoch ab: Ein Holzkreuz würde ausreichen. Außerdem gebe es Grabsteine bereits für 300 Euro. Das sah das Sozialgericht Mainz anders und verurteilte die Stadt zur teilweisen Übernahme der Kosten (Urteil vom 19.6.2018, Az. S 11 SO 33/15). Begründung: In der Rechtsprechung sei anerkannt, dass religiöse Vorschriften und örtliche Gepflogenheiten berücksichtigt werden könnten. Maßstab für die erforderlichen Beerdigungskosten sei eine einfache, aber würdige Art der Bestattung, die den örtlichen Verhältnissen entspreche. Der Grabstein müsse also übernommen werden. Es genüge jedoch eine Erstattung in Höhe von 1.856,40 €. Dies entspreche der Höhe des günstigsten mehrerer Angebote, die das Gericht angefordert hatte.

2 Gedanken zu „Holzkreuz ist nicht angemessen: Sozialamt muss Grabstein bezahlen

  • 23. Oktober 2019 um 17:01 Uhr
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    Das das Sozialamt wirklich mit der Begründung, dass ein Holzkreuz ausreichen würde argumentiert ist in meinen Augen unfassbar. Vor allem bei der Wahl des Grabsteins sollte man doch noch frei wählen dürfen. Vor allem, wenn eine Mutter den ihrer Tochter auszusuchen hat, könnte man etwas Empathie seitens der Ämter erwarten. Vielen Dank für den Beitrag.

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  • 11. Dezember 2019 um 12:50 Uhr
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    Interessantes Urteil. Ich bin damit einverstanden, dass die Kosten für den Grabstein übernommen werden müssen. Ein Holzkreuz finde ich auch nicht ausreichend. Insbesondere, wenn es um ein Kind geht. Danke für den Beitrag!

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