Gesetzentwurf des Bundeskabinetts: Versorgung Sterbender soll verbessert werden

RA Thorsten Siefarth - LogoSchwerkranke und Sterbende brauchen in ihrer letzten Lebensphase eine bestmögliche Versorgung, Pflege und Betreuung. Das Bundeskabinett hat deswegen den Entwurf für ein Hospiz- und Palliativgesetz verabschiedet.



Der Koalitionsvertrag der schwarz-roten Regierung sieht einen weiteren Ausbau der Palliativmedizin vor:

Zu einer humanen Gesellschaft gehört das Sterben in Würde. Wir wollen die Hospize weiter unterstützen und die Versorgung mit Palliativmedizin ausbauen.

Künftig soll mehr Geld für Leistungen der ambulanten und stationären Palliativversorgung zur Verfügung stehen. Dadurch sollen vor allem Lücken bei der Versorgung im ländlichen Raum geschlossen werden. Die Leistungsverbesserungen sollen 200 Mio. Euro kosten. Es gibt jedoch etliche Stimmen, denen geht dies nicht weit genug.

Bessere Leistungen

Krankenkassen werden bei stationären Hospizen für Erwachsene künftig 95 Prozent der Kosten übernehmen. Bisher sind es nur 90 Prozent. Bei Kinderhospizen zahlt die gesetzliche Krankenkasse bereits heute 95 Prozent. Bei der ambulanten Hospizarbeit werden neben Personal- auch Sachkosten berücksichtigt.

Ärztinnen und Ärzten werden künftig eine größere Anzahl palliativmedizinischer Leistungen vergütet. Ärzte sollen stärker in die ambulante Palliativversorgung eingebunden werden.

Mehr Kooperation

Die Übergänge von allgemeiner und spezialisierter ambulanter Palliativversorgung werden weiter verbessert. Ärzte in Heimen und ambulanten Diensten sollen mehr kooperieren. Denn gerade für sterbende Menschen ist es wichtig, dass verschiedene Hilfsangebote reibungslos ineinander greifen.

Anspruch auf Beratung

Gesetzlich Versicherte haben künftig einen Anspruch darauf, umfassend von ihrer Krankenkasse über bestehende Palliativ- und Hospizleistungen beraten zu werden. Sie sollen gut informiert entscheiden können, wie sie in ihrer letzten Lebensphase versorgt werden wollen. Menschen in Pflegeheimen wird eine individuelle Versorgungsplanung ermöglicht.

Quelle: Pressemitteilung der Bundesregierung vom 29.4.2015

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