Für die Pflege gelten zwei Arten von Mindestlöhnen 8. September 20168. September 2016RA Thorsten Siefarth In der September-Ausgabe von „Die Schwester Der Pfleger“ ist in der Rubrik „Rechtsrat“ ein Aufsatz von mir erschienen. Thema: Für die Pflege gelten zwei Arten von Mindestlöhnen (pdf, 129 KB). Das könnte Sie auch interessieren: Sterbehilfe: Welche Arten gibt es? Höhere Mindestlöhne in der Pflege sind beschlossene Sache! Neuer Nachtwachenschlüssel in Bayern: Umsetzung in zwei Stufen