Forderung für Menschen mit Behinderung: Leistungen „aus einer Hand“ beibehalten!

RA Thorsten Siefarth - LogoDas neunte Sozialgesetzbuch versucht, Leistungen für Menschen mit Behinderung möglichst „aus einer Hand“ zu gewähren. Deswegen müssen die Betroffenen nicht zu den an sich zuständigen Leistungsträgern pilgern und dort jeweils ihre Leistung abholen. Das ist ein mühsames Geschäft. Die neusten Planungen der Bundesregierung für ein Bundesteilhabegesetz wollen nun aber wieder zurück in diese Richtung. Dagegen wenden sich jedoch die Experten des 6. Deutschen Sozialgerichtstag, der letzte Woche in Potsdam stattfand.



Prinzip „aus einer Hand“ sollte eigentlich gestärkt werden

Einhellig sprachen sich die dort versammelten Sozialrechts-Experten für die Beibehaltung des seit 2001 geltenden Prinzips der Leistung aus einer Hand aus, das nach den Plänen der Koalition eigentlich gestärkt werden sollte. Dieses Prinzip stellt sicher, dass Menschen mit Behinderung und andere Rehabilitationsbedürftige alle notwendigen Leistungen einheitlich von einem einzigen Versicherungsträger erhalten. Dieser entscheidet über die Leistung als Ganzes, auch wenn für einzelne Teile ein anderer Träger zuständig ist. Die Kosten werden anschließend zwischen den Trägern ausgeglichen. Die betroffenen Bürger haben daher nur einen einzigen Ansprechpartner und erhalten alle notwendigen Leistungen unkompliziert und schnell.

Unnötige Verkomplizierung

Dieses seit langem bewährte Verfahren wird nunmehr aufgegeben. Folge ist, dass die Betroffenen von verschiedenen Trägern gesplittete Bescheide und Leistungen erhalten und im Streitfalle auch getrennte Widerspruchs- und Klageverfahren gegen die jeweiligen Träger führen müssen. Das Verfahren wird unnötig verkompliziert, der Rechtsschutz für den Bürger wird massiv erschwert. Zugleich wird die Zahl der Klagen bei den Sozialgerichten in die Höhe getrieben.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Sozialgerichtstags e.V. vom 21.11.2016

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