Europawahl: Für Menschen mit Vollbetreuung ist ein Antrag wichtig!

RA Thorsten Siefarth - LogoUngefähr 80.000 Menschen in Deutschland haben für alle Aufgabenkreise einen Betreuer (Vollbetreuung). Bislang waren sie von Wahlen ausgeschlossen. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist das jedoch verfassungswidrig. Der Gesetzgeber hat bereits eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht – allerdings nicht für die Wahl des Europaparlaments. Gleichwohl dürfen Vollbetreute auch bei dieser Wahl am 26. Mai 2019 mitmachen. Dazu müssen sie allerdings bei der Gemeinde unbedingt vorher einen Antrag stellen.

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