Dürfen Pflegekräfte von ihnen versorgte Pflegebedürftige beerben?

RA Thorsten Siefarth - LogoJa, aber nur in engen Grenzen. Das macht ein Artikel in der Süddeutschen Zeitung (von Berrit Gräber) deutlich. Es wird darin erläutert, dass zu unterscheiden ist zwischen den Pflegekräften in einer stationären Pflegeeinrichtung und sonstigen Pflegekräften.

Was in dem Artikel ausgelassen wird: Es kann Pflegekräften aufgrund ihres Arbeitsvertrags untersagt sein, Geschenke, bzw. Erbschaften anzunehmen. Das ist dann aber kein heimrechtliches, sondern ein arbeitsrechtliches Thema.

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