Pflegeverträge: Darauf kommt es an!

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Leistungsbeschreibungen in Pflegeverträgen sind nicht selten unklar. Außerdem wissen Verbraucher meist gar nicht, welchen Anteil an den Kosten sie selbst und welchen die Kasse tragen muss. Zudem sollte die Haftung der Pflegedienste im Pflegevertrag geklärt sein. Häufig seien die Verträge laut einem Beitrag von n-tv.de (Leonard Kehnscherper) jedoch mangelhaft. Deswegen werden sieben wichtige Punkte erläutert, auf die Verbraucher achten sollten.

Bei Pflegebedürftigkeit: Verbraucher sollten sich Zeit nehmen für die Pflegeverträge!

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) weist in einem aktuellen Beitrag daraufhin, warum man sich für Pflegeverträge unbedingt Zeit nehmen sollte. Die Beschäftigung mit den mitunter sehr langen Dokumenten sei zwar nicht immer ganz einfach, aber dringend notwendig. Die BIVA gibt in zwei weiteren Beiträge Hilfestellungen: Ambulanter Pflegevertrag: Darauf sollten Sie achten bzw. Heimvertrag: Darauf sollten Sie achten.

Heim kündigt Versorgungsvertrag mit Apotheke – und muss Schadensersatz zahlen!

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Pflegeheim hatte mit einer Apotheke einen Versorgungsvertrag geschlossen. Der Träger wollte dadurch die Versorgung der Bewohner mit Medikamenten sichern. Unter Missachtung der Kündigungsfrist hat das Heim diesen Vertrag später gekündigt. Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 14.7.2016, Az. III ZR 446/15 (pdf, 170 KB)) hat nun entschieden, dass der Heimträger Schadensersatz zahlen und vor allem für den entgangenen Gewinn der Apotheke aufkommen muss. Mein Tipp: Bei Schwierigkeiten sollten Pflegeeinrichtungen zunächst mit der Apotheke verhandeln, erst bei Erfolglosigkeit ordentlich kündigen und nur wenn ein wirklich wichtiger Grund vorliegt, die außerordentliche und fristlose Kündigung in Erwägung ziehen.

Ambulante Pflegeverträge: Verbraucherzentralen wollen aufklären und Rechtsverstöße aufdecken

RA Thorsten Siefarth - LogoEntgelterhöhungen, Vertragsstrafen und Kündigung – Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen gibt es viele. Das Projekt „Markprüfung ambulante Pflegeverträge“, das vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert wird, hat sich zum Ziel gesetzt, Verbraucherinnen und Verbraucher über ihre Rechte und Pflichten aus ambulanten Verträgen aufzuklären und Rechtsverstöße aufzudecken. Mehr lesen