Mutige Entscheidung in Sterbehilfe-Prozess: Berliner Arzt wird freigesprochen

RA Thorsten Siefarth - LogoNoch immer gilt folgende Rechtsprechung: Die Beihilfe zur Vorbereitung eines Suizids ist straflos. Wer aber bei der Selbsttötung anwesend ist, auf den springt im Moment des Suizids die Tatherrschaft über. Er muss nun alles unternehmen, um den Betroffenen zu „retten“. In dem Fall aus Berlin hatte ein Arzt aber nicht nur die Medikamente für den Suizid besorgt (die seine Patientin selbst genommen hat). Er soll während des tagelang dauerndern Sterbeprozesses sogar ein Mittel injiziert haben, das den Brechreiz verhindert hat. Damit hätte er eigentlich die nach der bisherigen Rechtsprechung gezogenen Grenze hin zur aktiven Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen) überschritten. Das Landgericht Berlin sah die beisherige Rechtsprechung jedoch als überholt an und hat den Arzt freigesprochen. Einen ausführlichen Bericht liefert z.B. die WELT.

Abrechnungsbetrug von Pflegediensten: Hohe Haftstrafen für Angeklagte

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Landgericht Düsseldorf hat neun Angeklagte wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges bzw. gewerbsmäßiger Geldwäsche zu Gesamtfreiheitsstrafen zwischen zwei und sieben Jahren verurteilt. Ab 2008 bis zu ihrer Festnahme im September 2016 haben die Verurteilten als Bande über fünf verschiedene Gesellschaften nicht erbrachte Pflegedienstleistungen gegenüber Krankenkassen und den Sozialhilfeträgern abgerechnet. Mehr lesen

Krankenpfleger Niels H.: 106 getötete Patienten?

RA Thorsten Siefarth - LogoAm 28.2.2015 wurde Niels H. vom Landgericht Oldenburg zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der Krankenpfleger im Klinikum Delmenhorst unter anderem des zweifachen Mordes schuldig gemacht hatte. Seine Masche: Er verabreichte Medikamente, die bei den Patienten Herz-Kreislauf-Stillstände auslösten. Dann spielte sich der Krankenpfleger als Retter auf. Doch die Rettung gelang nicht immer … Im letzten Prozess hatte Niels H. bereits weitere Fälle gestanden. Daraufhin wurden weitere Ermittlungen angestellt. Die Staatsanwaltschaft geht nun laut Medienberichten von 106 getöteten Patienten aus.

Prozess um Sterbehilfe in Hamburg: Arzt freigesprochen

RA Thorsten Siefarth - LogoAerzteblatt.de berichtet über das Urteil des Landgerichts Hamburg. Dieses hat einen Mediziner und Psychiater nach einem über fünfjährigen Verfahren freigesprochen. Dem Mann war versuchte Tötung auf Verlangen durch Unterlassen vorgeworfen worden. In seinem Beisein waren zwei über achtzig Jahre alte Frauen, die zuvor todbringende Medikamente eingenommen hatten, gestorben. Der Vorsitzende Richter sprach laut aerzteblatt.de von einer bewussten Entscheidung der Frauen, aus dem Leben zu scheiden. Sie hätte den Entschluss nicht spontan getroffen. Ausschlaggebend für das Urteil waren die Patientenverfügungen der beiden, worin sie lebensverlängernde Maßnahmen untersagten. Update (9.11.2017): Die Staatsanwaltschaft hat Berufung gegen das Urteil eingelegt.