Bundesrat gibt grünes Licht: Angehörige werden beim Elternunterhalt entlastet

500-Euro-Scheine

RA Thorsten Siefarth - LogoAm 29. November 2019 stimmte der Bundesrat dem Angehörigen-Entlastungsgesetz zu. Dieses hatte der Bundestag am 7. November verabschiedet. Wie geplant kann das Gesetz damit voraussichtlich zum Jahresbeginn in Kraft treten. Wichtigste Neuerung: Sozialhilfeträger dürfen künftig auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern erst dann zurückgreifen, wenn deren Bruttoeinkommen 100.000 Euro übersteigt. Außerdem müssen Betroffene zukünftig nur in Ausnahmefällen ihr Einkommen offenlegen. Nämlich dann, wenn die Behörde ein Einkommen über der 100.000-Euro-Schwelle vermutet. Das soll Bürger und Verwaltung entlasten.

Urteil: Sterbegeldversicherung muss nicht für Pflege verwendet werden

RA Thorsten Siefarth - LogoWer eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen hat, der kann verpflichtet sein, das darin festgelegte Geld für die pflegerische Versorgung zu verwenden. Das scheidet allerdings aus, wenn das Geld ausgesondert wurde und nicht vorzeitig verwendet werden kann. Das Landessozialgericht Hamburg hat das bestätigt und in einem aktuellen Urteil (29.1.2019, Az. L 4 SO 20/18) erläutert: Es sei ausreichend, wenn die Fälligkeit der Versicherungssumme erst nach dem Tod des Versicherten eintrete. Selbst wenn die Versicherung dann gar nicht zur Bestattung eingesetzt werden sollte. Auch schade es nicht, wenn die Sterbegeldversicherung zeitgleich mit der Aufnahme in einem Pflegeheim abgeschlossen werde. Darin sei noch keine Absicht zu erkennen, Vermögen zu Lasten des Sozialhilfeträgers zu verschieben.

Ist die Pflege der Mutter „sozialwidriges Verhalten“?

Eine 38-jähige Frau kümmert sich um die schwerbehinderte und pflegebedürftige Mutter. Dennoch nimmt sie eine Vollzeitstelle auf und versucht, beides unter einen Hut zu bringen. Als die Mutter jedoch stürzt, erhöht sich der Pflegebedarf. Die Frau muss deswegen ihren Job kündigen und beantragt „Hartz IV“. Nach Ansicht des Jobcenters handelt es sich dabei um „sozialwidriges Verhalten“. Das Landessozialgericht musste deswegen über eine Rückforderung in Höhe von ca. 7100 Euro entscheiden.

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Neuer „Artikel des Monats“: Rückzahlung von Sozialhilfe durch die Erben

RA Thorsten Siefarth - LogoIm „Artikel des Monats“ geht es im November 2018 um die Rückzahlung von Sozialhilfe. Manchmal müssen sogar die Erben das Portemonnaie aufmachen. Mein Beitrag klärt auf: Sozialhilfe: Wann die Erben Kosten erstatten müssen! Den Artikel gibt es unter dem voranstehenden Link zum kostenlosen Download.