Gutachten zur Reform der Pflegeversicherung: Fast schon eine Revolution!

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RA Thorsten Siefarth - LogoAn sich berichte ich hier nur über bereits verabschiedete Gesetze für die Pflege. Und über Rechtsprechung dazu. Selten über Gesetzesvorhaben, noch weniger über Gutachten zu Gesetzesvorhaben. Nun mache ich eine Ausnahme. Am Mittwoch hat der renommierte Bremer Gesundheitsökonom Heinz Rothgang das Gutachten „Pflegewelt ohne Sektoren“ vorgestellt. Bereits sein erstes, im Mai 2017 vorgelegtes, Gutachten hatte einen enormen Einfluss auf die Reformdiskussion. Nun folgt das zweite Werk, in Auftrag gegeben von der Initiative „Pro-Pflegereform“. Kernthese: Erst mit einem radikalen Abbau der Sektoren und der bürokratischen Zuordnung der Menschen in eine ambulante oder stationäre Welt kann der Paradigmenwechsel wirklich gelingen. Mehr lesen

Rollläden gegen die Hitze: Pflegekasse muss elektrische Umrüstung aber nicht bezahlen

RA Thorsten Siefarth - LogoEine 88-jährige Dame (Pflegegrad 2) beantragte bei ihrer Pflegekasse die Übernahme der Kosten zur Umrüstung aller Rollläden im Haus auf Elektroantrieb. Die Hitze im Sommer sei wegen ihrer Herzschwäche lebensbedrohlich. Doch das Sozialgericht Mannheim wies die Klage mit Gerichtsbescheid vom 20. Juni 2019 ab (Az. S 11 P 734/19, noch nicht rechtskräftig). Zwar sehe § 40 Abs. 4 SGB XI Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen vor. Die Ausstattung von Fenstern mit Rollläden gehöre grundsätzlich aber nicht dazu. Sie dienten einem gehobenen Wohnkomfort. Die Maßnahme sei auch im Einzelfall der Klägerin nicht zur Linderung von Beschwerden aufgrund der Erwärmung der Wohnung erforderlich. Der Ortstermin habe ergeben, dass Wohn- und Schlafzimmer jedenfalls teilweise bereits mit elektrischen Rollläden ausgestattet seien. Die Klägerin könne in Räume ausweichen, in denen sie die Rollläden selbständig bedienen könne.

Pflege-TÜV: So werden die Ergebnisse dargestellt

RA Thorsten Siefarth - LogoSchon länger stehen die neuen „Maßstäbe und Grundsätze“ (MuG) fest, nach denen in stationären Pflegeeinrichtung der neue Pflege-TÜV durchgeführt wird. Es hat dann noch etwas gedauert, bis auch beschlossen war, wie die Informationen und Ergebnisse nach außen dargestellt werden. Und dann hat es nochmal etwas gedauert, bis die sogenannte „Qualitätsdarstellungsvereinbarung für die stationäre Pflege“ (QDVS) auch tatsächlich veröffentlicht wurde. Jetzt ist es soweit. Nun ist klar: Zunächst erhält der Nutzer einen kompakten Gesamtüberblick über die Bewertung von Versorgungsergebnissen mit Hilfe der Indikatoren. Das sind dann etwa so aus.

Screenshot von der Anlage 3 zur QDVS

Anschließend gibt es in detaillierter Form Erläuterungen zu den Versorgungsergebnissen. Auch hier ein Beispiel – und zwar zum Indikator „Erhalt der Mobilität“.

Screenshot von der Anlage 3 zur Qualitätsdarstellungsvereinbarung
Screenshot von der Anlage 3 zur QDVS

Alle Dokumente, MuG sowie QDVS, finden sich auf der Webseite des Qualitätsausschusses Pflege.

Umstellung „Pflege-TÜV“: 1000 Euro Zuschuss für jede Pflegeeinrichtung!

RA Thorsten Siefarth - LogoGerade läuft in stationären Pflegeeinrichtungen die Umstellung auf den neuen „Pflege-TÜV“ an. Im Herbst 2019 soll es losgehen. Das bedeutet einigen Aufwand für die Pflegeeinrichtungen. Vor allem, um die in Zukunft notwendige Erhebung der indikatorenbezogenen Daten vorzubereiten. Dazu werden auch Schulungsmaßnahmen notwendig sein. Immerhin: Jede Pflegeeinrichtung erhält 1.000 Euro Zuschuss dafür. So steht es in § 114b Abs. 3 S. 1 Sozialgesetzbuch XI. Unbedingt beantragen! Update 01.06.2019: Ein Antrag scheint nicht notwendig. Der Zuschuss wird offenbar automatisch von den Kassen ausbezahlt. Die Buchhaltung in Pflegeeinrichtungen sollte also Bescheid wissen, woher das Geld kommt. 🙂