Pflegeversicherungsrecht
Rollläden gegen die Hitze: Pflegekasse muss elektrische Umrüstung aber nicht bezahlen
Eine 88-jährige Dame (Pflegegrad 2) beantragte bei ihrer Pflegekasse die Übernahme der Kosten zur Umrüstung aller Rollläden im Haus auf Elektroantrieb. Die Hitze im Sommer sei wegen ihrer Herzschwäche lebensbedrohlich. Doch das Sozialgericht Mannheim wies die Klage mit Gerichtsbescheid vom 20. Juni 2019 ab (Az. S 11 P 734/19, noch nicht rechtskräftig). Zwar sehe § 40 Abs. 4 SGB XI Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen vor. Die Ausstattung von Fenstern mit Rollläden gehöre grundsätzlich aber nicht dazu. Sie dienten einem gehobenen Wohnkomfort. Die Maßnahme sei auch im Einzelfall der Klägerin nicht zur Linderung von Beschwerden aufgrund der Erwärmung der Wohnung erforderlich. Der Ortstermin habe ergeben, dass Wohn- und Schlafzimmer jedenfalls teilweise bereits mit elektrischen Rollläden ausgestattet seien. Die Klägerin könne in Räume ausweichen, in denen sie die Rollläden selbständig bedienen könne.
Pflege-TÜV: So werden die Ergebnisse dargestellt
Schon länger stehen die neuen „Maßstäbe und Grundsätze“ (MuG) fest, nach denen in stationären Pflegeeinrichtung der neue Pflege-TÜV durchgeführt wird. Es hat dann noch etwas gedauert, bis auch beschlossen war, wie die Informationen und Ergebnisse nach außen dargestellt werden. Und dann hat es nochmal etwas gedauert, bis die sogenannte „Qualitätsdarstellungsvereinbarung für die stationäre Pflege“ (QDVS) auch tatsächlich veröffentlicht wurde. Jetzt ist es soweit. Nun ist klar: Zunächst erhält der Nutzer einen kompakten Gesamtüberblick über die Bewertung von Versorgungsergebnissen mit Hilfe der Indikatoren. Das sind dann etwa so aus.
Anschließend gibt es in detaillierter Form Erläuterungen zu den Versorgungsergebnissen. Auch hier ein Beispiel – und zwar zum Indikator „Erhalt der Mobilität“.
Alle Dokumente, MuG sowie QDVS, finden sich auf der Webseite des Qualitätsausschusses Pflege.
Umstellung „Pflege-TÜV“: 1000 Euro Zuschuss für jede Pflegeeinrichtung!
Gerade läuft in stationären Pflegeeinrichtungen die Umstellung auf den neuen „Pflege-TÜV“ an. Im Herbst 2019 soll es losgehen. Das bedeutet einigen Aufwand für die Pflegeeinrichtungen. Vor allem, um die in Zukunft notwendige Erhebung der indikatorenbezogenen Daten vorzubereiten. Dazu werden auch Schulungsmaßnahmen notwendig sein. Immerhin: Jede Pflegeeinrichtung erhält 1.000 Euro Zuschuss dafür. So steht es in § 114b Abs. 3 S. 1 Sozialgesetzbuch XI. Unbedingt beantragen! Update 01.06.2019: Ein Antrag scheint nicht notwendig. Der Zuschuss wird offenbar automatisch von den Kassen ausbezahlt. Die Buchhaltung in Pflegeeinrichtungen sollte also Bescheid wissen, woher das Geld kommt. 🙂