Pflegeunternehmen mit Facebookseite? Mitbestimmung beachten!

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Blutspendendienst betreibt eine Facebookseite. Bei Facebook registrierte Nutzer können dort Postings einstellen. Das Bundesarbeitsgericht hat nun entschieden: Ermöglicht der Arbeitgeber auf seiner Facebook-Seite für andere Facebook-Nutzer die Veröffentlichung von Besucher-Beiträgen, die sich nach ihrem Inhalt auf das Verhalten oder die Leistung einzelner Beschäftigter beziehen, unterliegt die Ausgestaltung dieser Funktion der Mitbestimmung des Betriebsrats. Mehr lesen

Schmerzensgeld, weil künstliche Ernährung nicht beendet wurde?

RA Thorsten Siefarth - LogoSo mancher hat Angst vor dem Abbruch der künstlichen Ernährung bei einem Angehörigen. Auch Ärzte scheuen davor zurück. Dabei kann es sich dann durchaus um Körperverletzung handeln. Wenn nämlich die Lebensverlängerung gegen den Willen des Patienten passiert. Über einen solchen Fall hat Ende November das Landgericht München I verhandelt. Mehr lesen

Abzocke älterer Menschen am Telefon: Landgericht Leipzig untersagt unlautere Praktiken

RA Thorsten Siefarth - LogoSchamlose Kaltakquise am Telefon und Abzocke älterer Menschen mit teuren Nahrungsergänzungsmitteln. Das wirft die Verbraucherzentrale Sachsen dem Dresdner Unternehmen MGN GmbH vor. Nun haben die Verbraucherschützer vor dem Landgericht Leipzig ein Urteil gegen das Unternehmen erstritten: Die MGN GmbH muss bestimmte unzulässige Vertragsklauseln und irreführende Werbung zukünftig unterlassen. Mehr lesen

Urteil zum Dienstplanrecht: Arbeitgeber setzt dem Betriebsrat unzulässige Frist

RA Thorsten Siefarth - LogoIn der Klinik eines Ostseebades kam es bei der Dienstplanung zum Streit um die Beteiligung des Betriebsrates. Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat dazu entschieden (Az. 2 TaBVGa 5/15): Der Betriebsrat muss nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 Betriebsverfassungsgesetz jedem Dienstplan zustimmen. Setzt der Arbeitgeber dazu eine Frist und geht, wenn diese verstrichen ist, davon aus, dass die Zustimmung erteilt wurde, so ist das rechtswidrig. Andererseits darf ein Dienstplan, dem noch nicht vom Betriebsrat zugestimmt wurde, durchaus mit einem entsprechenden Vermerk ausgehängt werden.