Bundesverfassungsgericht: Betreuungsgericht durfte Mutter nicht als Betreuerin entlassen

Wegen einer kontraproduktiven „innerfamiliären Dynamik“ hatte ein Betreuungsgericht in Mecklenburg-Vorpommern einer Mutter die Betreuung weggenommen. Ein Berufsbetreuer sollte die Vertretung der Tochter übernehmen. Dieser Wechsel war jedoch sowohl gegen den Wunsch der Mutter als auch gegen den der Tochter. Der Streit ging bis vor das Bundesverfassungsgericht. Dort sahen die Richter das „Familiengrundrecht“ aus Art. 6 Abs. 1 GG als verletzt an. Das Betreuungsgericht muss nun erneut entscheiden. Hier wird das Urteil vom 31. März 2021 (Az. 1 BvR 413/20) erläutert. Und hier ist das Urteil im Volltext abrufbar.

Bundsverfassungsgericht: Ausschluss Betreuter von der Wahl ist verfassungswidrig!

RA Thorsten Siefarth - LogoWer unter einer sogenannten Totalbetreuung steht, der ist nach § 13 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen. Totalbetreuung bedeutet: Von dem Betreuungsgericht wurde ein Betreuer für alle Aufgabenkreise eingesetzt. Für das Bundesverfassungsgericht kann diese Tatsache jedoch kein entscheidendes Kriterium dafür sein, ob eine Person wählen darf (oder nicht). In der Praxis sei es von Zufälligkeiten abhängig, ob eine Totalbetreuung angeordnet werde. Außerdem sei die Vorschrift ein Verstoß gegen das Verbot der Benachteiligung wegen einer Behinderung.

Urteil: Ambulant betreute Wohngemeinschaft nicht automatisch ein Heim

Betreuer können eine höhere Vergütung abrechnen, wenn der Betreute nicht in einem Heim versorgt wird. Das hat damit zu tun, dass die ambulante Betreuung mehr Aufwand verursacht. Die Abgrenzung zwischen stationärer und ambulanter Versorgung ist aber nicht immer leicht. Nun hat der Bundesgerichtshof entschieden: Lebt der Betroffene aufgrund Mietvertrags in einer Wohngemeinschaft und bezieht von einem gesonderten Anbieter ambulante Pflegeleistungen, so hält er sich damit grundsätzlich noch nicht in einem Heim auf.

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Wie konkret muss eine Patientenverfügung sein? Bundesgerichtshof versucht Klärung!

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Bundesgerichtshof hatte in der Vergangenheit für einige Unsicherheit gesorgt. Wie konkret muss eine Patientenverfügung sein? Eine Formulierung wie „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ zu wollen war ihm zu unbestimmt. Bringt ein gestern veröffentlichter Beschluss nun mehr Sicherheit?

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