Urteil: Keine Medikamente aus dem Automat!

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Kunden in einem kleinen Städtchen in Baden-Württemberg konnten sich bei einer in den Niederlanden ansässigen Apotheke online beraten lassen. Anschließend gaben die Angestellten die Arzneimittel frei. Der Kunde konnte sie vor Ort aus einem Automaten entnehmen. Das ist aber rechtswidrig und unlauterer Wettbewerb, urteilte das Landgericht Mosbach (15. Februar 2018, Az. 4 O 37/17 u. a.). Arzneimittel dürfen nach dem Arzneimittelgesetz nur in einer Apotheke verkauft werden. Es liegt auch kein (dann zulässiger) Versandhandel vor. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Update vom 31.05.2019: Bestätigt vom Oberlandesgericht Karlsruhe mit Urteil vom 29. Mai 2019 (Az. 6 U 36/18 u.a.).

Suizid: Staat darf Zugang zu Betäubungsmitteln „in extremen Ausnahmesituationen“ nicht verwehren

RA Thorsten Siefarth - LogoDas allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst auch das Recht eines schwer und unheilbar kranken Patienten, zu entscheiden, wie und zu welchem Zeitpunkt sein Leben beendet werden soll – vorausgesetzt, er kann seinen Willen frei bilden und entsprechend handeln. Daraus kann sich im extremen Einzelfall ergeben, dass der Staat den Zugang zu einem Betäubungsmittel nicht verwehren darf, das dem Patienten eine würdige und schmerzlose Selbsttötung ermöglicht. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vor wenigen Tagen entschieden. Mehr lesen

Arzneimittel gehören weder in Toilette noch Spüle!

RA Thorsten Siefarth - LogoIn nahezu allen Gewässern in Deutschland können Arzneimittelrückstände nachgewiesen werden. Nach bisherigen Erkenntnissen ist das für Menschen ungefährlich. Aber die Tier- und Pflanzenwelt wird bereits bei geringen Konzentrationen nachweislich beeinträchtigt. Deswegen hat der schleswig-holsteinische Umweltminister Robert Habeck gemeinsam mit der Ärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer in der vergangenen Woche eine Informationskampagne zur richtigen Entsorgung von Arzneimitteln gestartet. Mehr lesen

Einstimmiger Beschluss im Bundestag: Cannabis auf Rezept

RA Thorsten Siefarth - LogoNach jahrelangen Diskussionen hat der Bundestag gestern beschlossen, dass Schwerkranke zukünftig Cannabis auf Rezept erhalten. Der Patient muss nicht austherapiert sein, der behandelnde Arzt kann die Droge schon vorher verschreiben. Und zwar dann, wenn er eine positive Wirkung auf den Krankheitsverlauf oder Symptome erwartet. Etwa bei Multipler Sklerose, chronischen Schmerzen, schwerer Appetitlosigkeit oder Übelkeit infolge einer Chemotherapie. Der private Anbau von Cannabis bleibt weiterhin verboten, er wird staatlich geregelt. Die Qualität stellt eine Agentur beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sicher. Das Gesetz soll im März in Kraft treten.