Bundestagswahl: Auch Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung dürfen wählen!

Allein wegen Pflegebedürftigkeit oder wegen einer Behinderung darf niemand von den Wahlen ausgeschlossen werden. Noch vor kurzem galt: Wer unter Vollbetreuung stand, der hatte kein Wahlrecht. Die entsprechende Regelung wurde 2019 jedoch vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Nun darf also auch diese Personengruppe wählen. Die praktische Umsetzung, z.B. in einer Pflegeeinrichtung, ist jedoch immer wieder schwierig. Ein Beitrag der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) hilft.

Corona-Sonderregeln werden verlängert

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Corona-Sonderregeln über den 31. März hinaus um weitere drei bzw. sechs Monate verlängert. Es geht um Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Beratungen bei der der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV), das Entlassmanagement in Krankenhäusern, Krankentransporte sowie um erleichterte Vorgaben für ärztliche Verordnungen. Mehr Details gibt es in der Pressemitteilung des G-BA.