Bundesverfassungsgericht: Keine Anschnallpflicht für Rollstuhlfahrer

RA Thorsten Siefarth - LogoGeht es vor dem Amtsgericht nur um bis zu 600 Euro, dann ist nach der ersten Instanz meist Schluss. Letzte Möglichkeit: Eine Verfassungsbeschwerde. Genau die hat ein Rollstuhlfahrer eingelegt, der von einem Autofahrer auf einem Zebrastreifen angefahren worden war. Und er hat gewonnen.



Das Amtsgericht Bretten hatte dem Rollstuhlfahrer den Schmerzensgeldanspruch noch um ein Drittel gekürzt. Er hätte sich anschnallen können. Nein, sagten die Richter am Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 10.6.2016, Az. 1 BvR 742/16). Der Beckengurt dient nur der Sicherung des Rollstuhlfahrers beim Transport in einem Auto. Eine Anschnallpflicht außerhalb des Autos gibt es nicht. Damit hat der Amtsrichter gegen das Verbot verstoßen, Menschen mit Behinderung zu benachteiligen (Art. 3 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz). Das Amtsgericht Bretten muss erneut entscheiden.

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