Bremen führt als erstes Bundesland die „qualifizierte Leichenschau“ ein

RA Thorsten Siefarth - LogoKünftig wird jede Person, die im Land Bremen verstirbt, nach Feststellung des Todes einer Leichenschau unterzogen. Damit wird künftig bei allen Verstorbenen untersucht, ob eine natürliche Todesursache vorliegt. So erhalten Angehörige mehr Sicherheit über die Todesursache – und auch Verbrechen können leichter aufgedeckt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss der Senat am 25. April 2017.



Kein Generalverdacht

Das Ziel der qualifizierten Leichenschau ist, mehr Informationen über die Todesarten zu bekommen. Es gibt Hinweise darauf, dass viele Tötungsdelikte unerkannt bleiben – und somit nicht geahndet und die Verantwortlichen nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Bei der Änderung geht es aber nicht darum, Angehörige von Verstorbenen unter Generalverdacht zu stellen. Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz hat mit den Beteiligten eine praktikable Lösung gefunden, die Rücksicht auf die trauernden Angehörigen nimmt und gleichzeitig die Möglichkeiten einer Untersuchung vor Ort gibt.

Todesfeststellung und Leichenschau werden getrennt

Die qualifizierte Leichenschau stellt eine Weiterentwicklung der rechtsmedizinischen Versorgung dar. Bisher haben die Medizinerinnen und Mediziner, die den Tod einer Person im Krankenhaus oder im privaten Umfeld festgestellt hatten, auch den Tod bescheinigt. Künftig wird die Todesfeststellung von der Leichenschau getrennt. Das bedeutet: Jede Person, die im Land Bremen verstirbt, wird nach der Feststellung des Todes durch einen Arzt oder eine Ärztin noch zusätzlich einer Leichenschau unterzogen. Damit verbessert sich außerdem die Datenbasis über Krankheiten und ihre Verläufe.

Besonders ausgebildete Ärzte

Die Leichenschau wird von einem besonders ausgebildeten Leichenschauarzt bzw. einer Leichenschauärztin durchgeführt. Diese Leichenschau wird in einer Leichenhalle der Bestatter oder im Krankenhaus vorgenommen. Falls der Arzt, der den Tod feststellt, den Verdacht hat, dass es sich um einen nicht natürlichen Todesfall handelt, wird die Leichenschauärztin oder der Leichenschauarzt die Leichenschau direkt vor Ort durchführen.

Das Verfahren wird nach zwei Jahren ausgewertet und bei Bedarf verändert.

Quelle: Pressemitteilung der bremischen Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 25.4.2017

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