Betreuung von Pflegebedürftigen: Jetzt macht München auch mit!

RA Thorsten Siefarth - LogoGanz Bayern, mit Ausnahme der Landeshauptstadt, hatte sich auf die Umsetzung der Änderungen des Pflegeversicherungsgesetzes geeinigt. Mit dieser Einigung wurden neue Leistungen, insbesondere hinsichtlich der Betreuung von pflegebedürftigen Menschen, ermöglicht. Dazu gehören zum Beispiel die Begleitung beim Einkaufen oder beim Friedhofsbesuch. Auf Druck der Pflege und der Selbstverwaltung schloss sich die Landeshauptstadt der landesweiten Vereinbarung nun letztlich doch noch an. Was allerdings zu Problemen führen kann.



Flächendeckende Verbesserung

Der bayerische Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) Kai A. Kasri begrüßt die aktuelle Entscheidung der Landeshauptstadt: „Das ist eine gute Nachricht für ambulant betreute Patienten und deren Familien. Damit ist eine flächendeckende Verbesserung der Unterstützungen auch für die Pflegebedürftigen möglich, die in München Leistungen der Sozialhilfe erhalten“, so Kasri.

Späte Einigung führt zu Schwierigkeiten

Durch die späte Einigung kämen nun dennoch auf viele Pflegedienste Schwierigkeiten zu, warnt der Leiter der bpa-Landesgeschäftsstelle in München, Joachim Görtz. Wer jetzt erst seine Kunden informiere, könne die Betreuungsleistungen in vielen Fällen erst in mehreren Wochen angemessen gegenüber den Kostenträgern geltend machen, erläutert Görtz. Wurde dies bereits erledigt, so sollte es allerdings schon zum 1. Februar 2017 funktionieren.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e.V. vom 31.1.2017

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