Bayern: Neue Verwaltungsvorschrift zu Nachtdienst und Prüfturnus

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat eine neue Verwaltungsvorschrift zur Festlegung des Nachtdienstschlüssels herausgegeben. Und zur Reduzierung der Prüfungshäufigkeit. Neu: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 sind bei der Berechnung des Nachtdienstschlüssels grundsätzlich nicht mehr zu berücksichtigen. Diese Pflegebedürftigen sind daher wie rüstige Bewohner zu behandeln. Außerdem wurden die Vorgaben für die Turnusprüfungen konkretisiert. Diese können bis zu zwei Jahre ausgesetzt werden. Das Schreiben kann hier abgerufen werden.

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