Bayern: An den Antrag auf das Landespflegegeld denken!

RA Thorsten Siefarth - LogoBislang wurden 285.000 Anträge auf das bayerische Landespflegegeld gestellt. Das hat das Bayerische Ministerium für Gesundheit und Pflege soeben bekannt gegeben. Allerdings dürften noch etliche Pflegebedürftige keinen Antrag gestellt haben. Anspruchsvoraussetzung ist Pflegegrad 2 oder höher. Außerdem müssen die Antragsteller im Zeitpunkt der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben. Das Landespflegegeld ist unabhängig davon, ob der Pflegebedürftige in einem Pflegeheim untergebracht ist oder zuhause lebt und versorgt wird. Das Landespflegegeld beträgt 1.000 Euro pro Jahr. Als staatliche Fürsorgeleistung ist das Landespflegegeld eine nicht steuerpflichtige Einnahme. Mehr Infos gibt es unter www.landespflegegeld.bayern.de.

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