Auch bei nur kleinen Mängeln: Heim muss Prüfungskosten komplett bezahlen!

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Heim aus Eggenfelden wurde nach dem Heimgesetz geprüft. Dabei wurden lediglich kleinere Mängel festgestellt. Der Träger wollte deswegen die Verwaltungskosten in Höhe von 400 Euro nicht bezahlen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichts aber abgelehnt.



Der Heimträger hatte eingewandt, es seien nur kleine Mängel festgestellt worden. Dies rechtfertige nicht die relativ hohen Kosten von 400 Euro.

Das Gericht urteilte aber:

Ein Heim weist Mängel im Sinn der Tarif-Nr. 7.VI.4/1.3.2 KVz auf, wenn es nicht den Anforderungen entspricht, die das Heimgesetz oder eine dazu ergangene Verordnung an den Betrieb eines Heimes bestimmen. Es besteht keine Einschränkung dahin, dass nur eine gewichtige Abweichung des Betriebs von den gesetzlichen Anforderungen einen Mangel im Anwendungsbereich des Kostenverzeichnisses begründet. (Leitsatz)

Die Eggenfeldener Einrichtung muss nun also die kompletten Kosten zahlen. Das sind zwischen 25 und 40 Euro je angefangene halbe Stunde. Sie kann sich nicht darauf berufen, es seien nur Fehler bei der schriftlichen Dokumentation festgestellt worden. Nur wenn die Heimaufsicht überhaupt keine Fehler feststellt, bleibt die Einrichtung kostenfrei.

Referenz: Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23.7.2008, Az. 12 B 06.2714

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