Aktueller Beitrag zum kostenlosen Download: Geheimnisschutz im Pflegeunternehmen

RA Thorsten Siefarth - LogoPflegende erhalten jede Menge vertrauliche Informationen. Manche von ihnen müssen weitergeleitet werden, zum Beispiel an Krankenkassen oder den MDK. Doch grundsätzlich sind Pflegende verpflichtet, den Patienten betreffende Geheimisse für sich zu behalten. Wann gilt die Pflicht zur Verschwiegenheit – wo bestehen Ausnahmen? Wer mehr dazu lesen will, der kann meinen Beitrag im aktuellen Februar-Heft von „Die Schwester Der Pfleger“ hier kostenlos herunterladen.

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