Änderung des saarländischen Pflegegesetzes soll Pflege in der häuslichen Umgebung stärken

RA Thorsten Siefarth - LogoSozialministerin Monika Bachmann hat gestern im Landtag des Saarlandes einen Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Pflegegesetzes eingebracht. Damit verfolgt die Landesregierung das Ziel, den Verbleib von hilfe-, betreuungs-, oder pflegebedürftigen Menschen in der eigenen Häuslichkeit zu sichern. Der Landtag hat die Änderungen in erster Lesung mit den Stimmen von CDU, SPD und Piraten auf den Weg gebracht. Grüne und Linke enthielten sich.



Die Änderungen am bestehenden Gesetz seien notwendig, um eine bedarfsgerechte, ortsnahe, leistungsfähige und wirtschaftliche Versorgungsstruktur im Saarland zu gewährleisten, erläutert die saarländische Ministerin. Damit dies bestmöglich geschehen kann, sollen detaillierte Erkenntnisse über die Lebenssituation pflegebedürftiger Menschen in Form eines Landesseniorenberichts erzielt werden. Zusätzlich verpflichtet sich das dafür zuständige Sozialministerium zu einer dauerhaften Begutachtung der Versorgung älterer und hilfsbedürftiger Menschen durch einen Landesseniorenplan.

Mit den Änderungen werden insgesamt jedoch überwiegend Vorgaben des Bundes umgesetzt. Mehr Pflegemöglichkeiten vor Ort, ehrenamtliche Angebote und Selbsthilfeprogramme – das will die Landesregierung hinzufügen.

Linken-Chefin Astrid Schramm ist der Ansicht, mit der Novelle könne der aktuelle Notstand in der Pflege nicht behoben werden. Die Grünen wollen die jetzt anstehende Anhörung abwarten.

Quelle: Pressemitteilung des saarländischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 18.5.2016, Meldung des saarländischen Rundfunks vom 18.5.2016

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